Cengel Immobilien GmbH
Hahnemannstraße 18
70191 Stuttgart
Vertreten durch:
Halil-Ibrahim Cengel (Geschäftsführer)
Kontakt:
Telefon: 01522 8491382
E-Mail: info@cengel-immobilien.de
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge, die zwischen der Cengel Immobilien GmbH, Hahnemannstraße 18, 70191 Stuttgart (nachfolgend "Cengel Immobilien" oder "wir" genannt) und ihren Kunden abgeschlossen werden.
2. Dienstleistungen
Cengel Immobilien erbringt Dienstleistungen im Bereich des Immobilienhandels, insbesondere Ankauf, Verkauf und Vermittlung von Immobilien.
3. Vertragsschluss
Ein Vertrag zwischen Cengel Immobilien und dem Kunden kommt erst durch eine ausdrückliche schriftliche oder elektronische Bestätigung zustande. Angebote auf der Website stellen keine verbindlichen Vertragsangebote dar.
4. Haftungsausschluss
Wir haften nicht für die Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität der auf unserer Website bereitgestellten Informationen.
5. Preise und Zahlungsbedingungen
Soweit Kosten für Dienstleistungen oder Provisionen anfallen, werden diese individuell vereinbart und sind nach Rechnungserhalt ohne Abzug innerhalb der vereinbarten Frist zu begleichen.
6. Widerrufsrecht
Sofern Kunden Verbraucher im Sinne des BGB sind, haben sie ein gesetzliches Widerrufsrecht nach den Bestimmungen des Fernabsatzrechts. Eine ausführliche Widerrufsbelehrung wird dem Kunden im Falle eines Vertragsschlusses gesondert zur Verfügung gestellt.
7. Datenschutz
Cengel Immobilien verarbeitet personenbezogene Daten gemäß den geltenden Datenschutzbestimmungen. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte unserer Datenschutzerklärung.
8. Gerichtsstand und anwendbares Recht
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist Stuttgart, sofern der Kunde Kaufmann oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts ist.
9. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine Regelung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.